Widerrufsbelehrung

Gabriele Richter Immobilien

Widerrufsbelehrung

Das Unternehmen: Gabriele Richter Immobilien mit Sitz in Werder (Havel) Zum Großen Zernsee 6K
informiert Sie über das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht.

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Gabriele Richter Immobilien mit Sitz in Werder (Havel) Zum Großen Zernsee 6K, Tel. 03327 46 88 13, Fax: 03327 46 88 46
Email: info@gabriele-richter-immobilien.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis setzen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist, an Sie zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, welches Sie bei Ihrer ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag als Wertersatz zu zahlen. Dieser muss dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgeschriebenen Dienstleistungen entsprechen.

Sofern Sie dem Maklervertrag innerhalb der 14 Tage widersprechen würden, wären Sie nicht mehr an diesen gebunden. Daher würde das Unternehmen mit seinen Dienstleistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnen.

Mit Ihrer Exposé-Anforderung per E-Mail bitten Sie nun das Unternehmen, schon jetzt seine Tätigkeit aufzunehmen, obwohl die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist.

Im Falle des Widerrufs hat das Unternehmen einen Anspruch auf Wertersatz gegen Sie. Die Höhe des Wertersatzes entspricht grundsätzlich der vollen ortsüblichen Provision, da diese mit der Erbringung des Nachweises oder der Vermittlung des abgeschlossenen Hauptvertrages verdient ist.