AGB und Maklercourtage

Gabriele Richter Immobilien

AGB und Maklercourtage

1. Für alle Angaben in unseren Angeboten zeichnet der Verkäufer verantwortlich, jede Haftung seitens Gabriele Richter Immobilien ist ausgeschlossen

2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Bei Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von Gabriele Richter Immobilien GmbH haftet der Angebotsempfänger für die Provision in voller Höhe.

3. Gabriele Richter Immobilien GmbH ist berechtigt, für beide Vertragsteile, also Käufer und Verkäufer – Mieter und Vermieter, provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Die Maklerprovision ist auch zu zahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch von Gabriele Richter Imobilien GmbH bleibt auch bestehen bei:

Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

5. Mit Ihrem telefonisch oder per Email, Fax oder Brief bekundeten Interesse am Erhalt eines Maklerangebotes und dem Empfang eines Exposés anerkennen Sie die beim Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages über ein Ihnen von Gabriele Richter Immobilien GmbH benanntes Grundstück verdiente und fällige Maklerprovision. Die Provision beträgt 7,14 % incl. 19% MwSt., das sind 6 % . zuzügl. MwSt. bei Kauf und 2,38 Nettokaltmieten incl. MwSt., das sind 2 Nettokaltmieten zuzüglich MwSt. bei Vermietung. Abweichende Provisionsregelungen sind im Exposé aufgeführt.

6. Ist dem Empfänger das von Gabriele Richter Immobilien GmbH nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen.

7. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Potsdam.