KFW-PROGRAMM 300 – WOHNEIGENTUM FÜR FAMILIEN
FÜR FAMILIEN DIE KLIMAFREUNDLICH BAUEN
Seit dem 16.10.2023 haben sich die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ deutlich verbessert. Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro. Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 EUR entspricht im Durchschnitt ca. 105.000 EUR Bruttoeinkommen p.a. bzw. ca. 8.750 EUR Bruttoeinkommen pro Monat. Die genaue Angabe lässt sich dem Steuerbescheid entnehmen.
Als Haushaltseinkommen gilt:
– das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft oder deren im zukünftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner – das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durchschnitt von 2021 und 2020) – das Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht.
MAXIMALE KREDITBETRÄGE FÜR DIE FÖRDERSTUFE „KLIMA-FREUNDLICHES-WOHNGEBÄUDE“ (KFWG):
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder:220.000 Euro
MAXIMALE KREDITBETRÄGE FÜR DIE FÄRDERSTUFE „KLIMA-FREUNDLICHES-WOHNGEBÄUDE“ (KFWG) – MIT QNG“ (KFWG-QNG)
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 Euro
Aktuelle Zinssätze (Stand: 07.11.2023)
Die Zinsen variieren je nach Laufzeit, sie liegen zwischen 0,01 % und 0,53 %
SCHNELL SEIN, LOHNT SICH!
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um einen „Topf“. Die Anträge werden nach der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet.
Die Beantragung der Finanzierung/Fördermittel kann nur mit der „Bestätigung zum Antrag“, inkl. der BzA-ID erfolgen. Diese wird durch den Energiesachverständigen von GUSSEK Haus erstellt. So funktioniert‘s
- Die Förderfähigkeit mit dem Finanzierungsservice prüfen und das Finanzierungskonzept aufstellen.
- Werkvertrag mit KFWG-QNG bzw. KFWG abschließen. Ein kostenloses Rücktrittsrecht gibt Ihnen 100% Sicherheit für den Fall, dass die Förderung nicht gewährt wird.
- Der Haushersteller erstellt für Sie die „Bestätigung zum Antrag“ für die KfW. Diese wird für die Beantragung des Förderdarlehens benötigt.
- Zusammen mit den weiteren Unterlagen zum Haus, dem Grundstück und Ihren persönlichen Antragsunterlagen und Bankformularen können Sie die Baufinanzierung für Ihr Haus beantragen.
WICHTIGER HINWEIS
- Bitte denken Sie an das dokumentierte Beratungsgespräch VOR Abschluss des Werkvertrages.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereist Baukindergeld (Programm 424) genutzt haben.
- Eine Kombination mit den Programmen 297, 298 (Klimafreundlicher Neubau) ist nicht möglich.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn ein Antragsteller/eine Antragstellerin zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzt.
RECHTLICHER HINWEIS
Der Inhalt stammt von der Homepage der KfW (www.kfw.de) und dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten. Er wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung des GUSSEK-Finanzierungsexperten Michael Müller, info@gussek-finanzierung.de, Tel: 033203 /777 330.