KFW-PROGRAMM 297 / 298 Klimafreundlicher Neubau

ALLES RUND UMS THEMA FÖRDERMITTEL

Gabriele Richter Immobilien

KFW PROGRAMM 297/298

KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU – Wohngebäude Private Selbstnutzung (297) und Vermietung (298)

Mit den Programmen 297/298 fördert die KfW den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:

KLIMAFREUNDLICHES WOHNGEBÄUDE

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen erfüllen unsere GUSSEK Häuser. Die Bestätigung erfolgt durch unsere GUSSEK-Haus Experten für Energieeffizienz.

KLIMAFREUNDLICHES WOHNGEBÄUDE MIT QNG

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht, die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diesen erhöhten Anforderungen werden z.B. GUSSEK Häuser gerecht, die Bestätigung durch Experten für Energieeffizienz erhalten Sie  vom Nauunternehmen. Die Kosten für die Planung, die Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierungdurch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sind im Hauspreis bei GUSSEK Haus bereits enthalten.

Für diese Förderungen bestehen keine Einkommensgrenzen.

WIE HOCH SIND DIE MAXIMALEN KREDITBETRÄGE FÜR  „KLIMA-FREUNDLICHES -WOHNGEBÄUDE“ (KFWG)?

Pro Wohneinheit erhalten Sie maximal 100.000 Euro

…UND WIE HOCH FÜR„KLIMA-FREUNDLICHES -WOHNGEBÄUDE MIT QNG“ (KFWG-QNG)?

Pro Wohneinheit erhalten Sie maximal 150.000 Euro

WIE HOCH SIND DIE ZINSEN?

Die Zinsen variieren je nach Laufzeit und liegen zwischen 0,01 und 1,03 %

SCHNELL SEIN LOHNT SICH!

Bei diesen Förderprogrammen handelt es sich einem„Topf“. Die Anträge werden nach der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet.
Die Beantragung der Finanzierung/Fördermittel kann nur mit der „Bestätigung zum Antrag“, inkl. der BzA-ID erfolgen. Diese wird durch den Energiesachverständigen  erstellt.

SO FUNKTIONIERT’S:
  • Die Förderfähigkeit mit dem Finanzierungsservice prüfen und das Finanzierungskonzept aufstellen.
  • Werkvertrag mit KFWG-QNG bzw. KFWG abschließen. Ein kostenloses Rücktrittsrecht gibt Ihnen 100% Sicherheit für den Fall, dass die Förderung nicht gewährt wird.
  • Der Haushersteller erstellt für Sie die „Bestätigung zum Antrag“ für die KfW. Diese wird für die Beantragung des Förderdarlehens benötigt.
  • Zusammen mit den weiteren Unterlagen zum Haus, dem Grundstück und Ihren persönlichen Antragsunterlagen und Bankformularen können Sie die Baufinanzierung für Ihr Haus beantragen.
WICHTIGER HINWEIS
  • Bitte denken Sie an das dokumentierte Beratungsgespräch VOR Abschluss des Werkvertrages.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn bereits Baukindergeld (Programm 424) genutzt haben.
  • Eine Kombination mit den Programmen 297, 298 (Klimafreundlicher Neubau) ist nicht möglich.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn ein Antragsteller/eine Antragstellerin zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzt.
RECHTLICHER HINWEIS

Der Inhalt stammt von der Homepage der KfW (www.kfw.de) und dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten. Er entstand mit freundlicher Unterstützung des Finanzierungsexperten Michael Müller,  info@gussek-finanzierung.de Tel. 033203 /777 330